Betriebsfähigkeit von Innovationen im Facility Management sicherstellen
Innovation erst im Regelbetrieb als betriebsfähig bewerten
Eine Innovation ist im Facility Management nicht bereits dann betriebsfähig, wenn eine neue Technologie funktioniert, ein Pilot erfolgreich erscheint oder ein Nutzenversprechen plausibel klingt. Betriebsfähigkeit ist erst erreicht, wenn die neue Lösung unter realen Betriebsbedingungen sicher, verlässlich und mit vertretbarem Aufwand eingesetzt werden kann. Dazu müssen technische Funktion, organisatorische Einbettung, Verantwortlichkeiten, Daten, Schnittstellen, Qualifikation, Service, Instandhaltung und Rückfallmöglichkeiten zusammenpassen. Für die Betreiberorganisation sind drei Zustände sinnvoll: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Ein Pilot kann beispielsweise technisch erfolgreich sein, aber noch nicht für den Regelbetrieb freigegeben werden, wenn Support, Ersatzteile, Informationssicherheit oder Verantwortlichkeiten ungeklärt sind. Umgekehrt kann eine Innovation eingeschränkt betriebsfähig sein, wenn ihr Nutzen unter klar begrenzten Bedingungen bereits sicher realisiert werden kann. Maßstab ist nicht die Neuheit, sondern die belastbare Unterstützung des Kerngeschäfts und der Facility-Management-Prozesse. Eingangsgrößen sind der konkrete betriebliche Bedarf, der Ausgangszustand, erwartete Wirkung, Risiken, betroffene Prozesse und Systeme sowie die erforderlichen Mindestbedingungen. Ergebnis ist eine dokumentierte Entscheidung, ob die Lösung erprobt, begrenzt genutzt, in den Regelbetrieb übernommen, angepasst oder verworfen wird.
